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Serviceseiten

Hier entstehen unsere Serviceseiten. In Zukunft finden Sie hier viele Informationen und Links rund um die Kurierdienstbranche wie zum Beispiel:

• ADAC-Informationen

• Auflagen 100 km/h Zulassung für Anhänger

• Steckerbelegung für Anhängerstecker und Steckdosen
• Sicherheitshinweise bei der Ladungssicherung

• Lenkzeiten und Ruhezeiten

• Bußgeldkataloge

• Mautrechner

• Veranstaltungen der Kurierbranche

• Gefahrgut-Informationen

und natürlich auch Links zu interessanten Webseiten


• Unsere Linkempfehlungen

adac.de

Von A wie Abschleppen bis Z wie Zollberatung - die Leistungen des ADAC für seine Mitglieder könnten vielfältiger kaum sein. Hilfe bei Pannen oder Unfällen im In- und Ausland sind uns genauso selbstverständlich wie eine sachkundige Beratung rund um die Mobilität.

bdkep.de

Die Seiten des BdKEP
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

bgf.de

Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

bussgeldkataloge.de

Wenn's erst einmal geblitzt hat, erfahren Sie hier wie teuer es wird.

Die deutschsprachige Produktsuchmaschine

elisa24.de

Kurierdienst Bürobedarf - Versandmaterial, Flyerbags, Aufkleber in Neon Farben, Envelopes, Dokumententaschen, Lieferscheintaschen, Toner, Tintenpatronen, Frachtbriefe

e-kurier.net

Die Kurierplattform mit der partnerschaftlichen
Laderaumbörse für alle Direktkuriere.

falk.de

Stadtpläne, Routenplaner

hotel.de

180.000 Hotels weltweit, Geschäft & Privat, Internet-Bestpreise, Kostenlose Buchung, Bezahlung bei Abreise.

kues.de

Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS), hier finden Sie zur Berechnung Ihrer Zurrmittel einen sehr effektiven Ladungsrechner

mappy.de

Routenplaner, Spesenberechnung, nützliche Adressen, Streckeninformationen, Mautberechnung.

mautrechner.info

Kostenloser Mautrechner, mit dem Sie Ihre strecken- und fahrzeugbezogene Lkw Mautgebühr auf allen Bundesautobahnen berechnen können

PreisRoboter.de - Produktsucher und Preisvergleicher ...

PreisRoboter.de - Produkte suchen & Preise vergleichen! Shopübergreifende Produktsuche und unabhängiger Preisvergleich.

touristik4you.de

Personenbeförderung, Flughafentransfer, Hotels,  Flüge,  Reisen, Mietwagenservice im Rhein-Main-Gebiet

zoll.de

Interessante Informationen rund um den deutschen Zoll, Zollrecht, Vorschriften und im Formularcenter findet man viele Formularvordrucke als .pdf Datei.


 

• Auflagen 100 km/h Zulassung für Anhänger

Allgemeine Voraussetzungen (alle Angaben ohne Gewähr)
- gilt für Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- für Pkw, Lkw und Reisemobile bis 3,5t zul. Gesamtgewicht (des Zugfahrzeuges)
- für Zugfahrzeuge mit ABS
- die 100 km/h-Zulassung gilt nur für das komplette Gespann, d.h. ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug ist nicht möglich

- bei ungebremsten Anhängern ist eine Anhängelast bis Faktor x = 0,3 möglich*
- bei Wohnanhängern ist eine Anhängelast bis Faktor x = 0,8 möglich*
- bei gebremsten Anhängern*
  - mit hydraulischen Achsstoßdämpfer ist eine Anhängelast bis Faktor x = 1,1 möglich
  - ohne Achsstoßdämpfer ist eine Anhängelast bis Faktor x = 0,3 möglich
 
* bezogen auf das Leergewicht des Zugfahrzeuges
 

speziell für Anhänger:
- Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein
- Reifen müssen min. der Geschwindigkeitskategorie "L" (= 120 km/h) entsprechen
- Reifen dürfen vorher keinen Zuschlag beim Lastindex erhalten (=> nicht aufgelastet sein)
- gebremste Anhänger müssen mit hydraulischen Achsstoßdämpfern ausgerüstet sein
- (gebremste Anhänger ohne hydraulische Achsstoßdämpfer Faktor x = 0,3)
 
Besonderheiten:
- das Gesamtgewicht des Anhängers muss immer kleiner sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (Anhängelast des Zugfahrzeuges beachten!)
- durch die 100 km/h Regelung wird das Gesamtgewicht des Anhängers in der Regel abgelastet.
  Dieses neu festgelegte, meist abgelastete Gesamtgewicht gilt dann auch bei 80 km/h.
- es ist nicht möglich, in den Anhängerschein zwei Gesamtgewichte einzutragen
 
Abwicklung:
- das gesamte Gespann muss beim TÜV oder der DEKRA vorgeführt werden
- Kunde erhält Bestätigung und Bescheinigung
- Kunde muss zur Zulassungsstelle, erhält dort 2 Stk.100 km/h-Plaketten
  (eine für die Windschutzscheibe, eine für den Anhänger), Änderungen werden umgetragen
- Bescheinigung muss immer bei den Kfz-Papieren mitgeführt werden
 
Beispiel für die "100km/h-Zulassung" (Mercedes Sprinter, mittlerer Radstand, 213 CDi)
LKW-Leergewicht : 2.038 kg
zul. Gesamtgewicht : 2.800 kg
Anhängelast ungebremst : 750 kg
Anhängelast gebremst : 2.000 kg
 
Anhängelast bei 100 km/h-Zulassung:
- ungebremst : 2.038 x 0,3 = 611 kg Anhängelast => Verlust von 139 kg Anhängelast
- gebremste Anhänger : 2.038 x 1,1 = 2.242 kg Anhängelast => Ausreichend für 2.000 kg Anhänger
 

 

• Steckerbelegung für Anhängerstecker und Steckdosen

Kabelfarben im Stecker (nach DIN)
 

bei 7-poligem Stecker
 

Blinker links

1

L

gelb

Nebelleuchte

2

54g

blau

Masse

3

31

weiß

Blinker rechts

4

R

grün

Licht rechts

5

58R

braun

Bremsleuchten

6

54

rot

Licht links

7

58L

schwarz

 

bei 13-poligem Stecker
 

Rückfahrleuchte

8

 

grau


 

Sicherheitshinweise zur Ladungssicherung
- Gewicht der Ladung kontrollieren
- Anzahl der geeigneten Gurte berechnen
- Mindestens 2 Zurrgurte müssen immer angeschlagen werden
- Spreizwinkel und Belastung von Anschlagart beachten
- Gurte vor scharfen Kanten schützen
- Gurte nicht mit Ladung über den Boden ziehen
- Gurte periodisch auf Abnützung kontrollieren
- Beschädigte Gurte nicht mehr einsetzen sondern austauschen
- Gurte nicht in Kontakt mit Chemikalien bringen

• Lenkzeiten und Ruhezeiten

Gemäß den Vorschriften der Europäischen Union (EU) und dem europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) gelten folgende Bestimmungen:

 

Kontrollmittel
 

Kontrollgerät und Schaublätter
 

Lenkzeitunterbrechung Nach spätestens 4 ½ Stunden mindestens 45 Minuten.
Aufteilungsmöglichkeiten in bis zu 3 Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten.
 
Tägliche Lenkzeit Höchstens 9 Stunden.
Erhöhung 2 mal wöchentlich auf 10 Stunden möglich.
 
Tägliche Ruhezeit Mindestens 11 Stunden.
Verkürzung 3 mal wöchentlich auf 9 Stunden möglich:
bis zum Ende der folgenden Woche muss entsprechender Ausgleich erfolgen - oder 12 Stunden bei Aufteilung in 2 oder 3 Abschnitte, davon einer mindestens 8 Stunden jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden.
bei Doppelbesetzung: 8 Stunden innerhalb von 30 Stunden*.
 
Wöchentliche Ruhezeit Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit;
Verkürzung möglich auf
- 36 Stunden am Standort oder Heimatort des Fahrers
- 24 Stunden außerhalb dieser Orte
 
Lenkzeit zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
 
Höchstens 56 Stunden
Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen**
 
Höchstens 90 Stunden
Mitzuführende Schaublätter Für die laufende Woche und den letzten Arbeitstag der Vorwoche
 
* Auch bei der Zwei-Fahrer-Besatzung dürfen Ruhezeiten nicht im fahrenden Fahrzeug verbracht werden. Die beiden Fahrer müssen deshalb die Ruhezeit gleichzeitig nehmen, wobei eine im Fahrzeug vorhandene Schlafkabine benutzt werden darf.
** Ausnahme: Grenzüberschreitender Personenverkehr: Wöchentliche Ruhezeit ist spätestens nach höchstens 12 Tageslenkzeiten einzulegen.
*** "Woche" ist der Zeitraum von Montag 00.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr.

^

Pflichten des Fahrers:

Der Fahrer muss Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen er tatsächlich lenkt. Für jeden dieser Tage hat er ab dem Zeitpunkt, an dem er das Fahrzeug übernimmt, ein Schaublatt zu benutzen. Das Schaublatt darf grundsätzlich erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen werden, es sei denn, eine Entnahme ist aus anderen Gründen (z.B. Fahrerwechsel) zulässig. Es ist personengebunden und bei einem Wechsel des Fahrzeugs vom Fahrer mitzunehmen. Der Fahrer hat auf dem Schaublatt folgende Angaben einzutragen:
 
  • bei Beginn der Benutzung des Blattes seinen Namen und Vornamen,
  • bei Beginn und bei Ende der Benutzung des Blattes den Zeitpunkt und den Ort,
  • vor der ersten auf dem Blatt verzeichneten Fahrt das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges,
  • vor der ersten und am Ende der letzten auf dem Blatt verzeichneten Fahrt den Stand des Kilometerzählers,
  • im Falle des Fahrzeugwechsels während des Arbeitstags den Stand des Kilometerzählers des vorherigen Fahrzeugs und des neuen Fahrzeugs,
  • gegebenenfalls die Uhrzeit des Fahrzeugwechsels.


Die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes muss vom Fahrer so betätigt werden, dass die Lenkzeit, die sonstige Arbeitszeit, die Bereitschaftszeit und die Arbeitszeitunterbrechung getrennt und unterscheidbar unter dem jeweiligen Symbol aufgezeichnet werden. Neben den vom Kontrollgerät aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten sind alle sonstigen Arbeitszeiten, die außerhalb des Kraftfahrzeuges verrichtet werden, handschriftlich in das Schaublatt einzutragen. Als "sonstige Arbeitszeit" gilt auch die Zeit, die der Fahrer für die Anreise benötigt, um ein mit einem Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug zu übernehmen, dass sich nicht am Wohnort des Fahrers oder der Hauptniederlassung des Arbeitgebers befindet. Der Hauptniederlassung gleichgestellt ist die Zweigniederlassung eines überregional tätigen Unternehmens. Ferner gilt die Zeit als "sonstige Arbeitszeit", die der Fahrer vor Übernahme eines mit einem EG-Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs damit verbringt, Fahrzeuge zu lenken, die nicht mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein müssen.
Er muss die Schaublätter für die laufende Woche sowie das Schaublatt für den letzten Tag der vorangegangenen Woche, an dem er gefahren ist, mitführen.


Pflichten des Unternehmens:

Das Unternehmen muss seinen Fahrbetrieb so einrichten und die Arbeit der Fahrer so planen, dass diese die Fahrpersonalvorschriften einhalten können. Zusätzlich muss das Unternehmen regelmäßig prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Bei Zuwiderhandlungen sind die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit sich solche nicht wiederholen.
Diese Pflichten obliegen dem Unternehmer selbst, ggf. dem Geschäftsführer und von diesem mit dem Einsatz der Fahrzeuge (Disposition) beauftragten Personen.
Der Unternehmer hat dem Fahrpersonal eine ausreichende Anzahl passender Schaublätter auszuhändigen.
Für arbeitsfreie Tage des Fahrers sind diesem durch den Unternehmer unter Angabe der Gründe Bescheinigungen auszustellen und auszuhändigen.
Das Unternehmen bewahrt die Schaublätter nach der Benutzung mindestens ein Jahr gut geordnet auf.


Pflichten, die sowohl Fahrer als auch Unternehmer betreffen:

Der Unternehmer und die Fahrer müssen für das ordnungsgemäße Funktionieren und die richtige Verwendung des Kontrollgerätes sorgen. Dazu gehört auch, dass die Plomben des Gerätes unversehrt sind.
 

Detaillierte Informationen finden Sie z.B. auf den Webseiten des Bundesamtes für Güterverkehr

^



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