| Serviceseiten
Hier entstehen unsere Serviceseiten. In Zukunft finden Sie hier
viele Informationen und Links rund um
die Kurierdienstbranche wie zum Beispiel: |
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ADAC-Informationen |
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Auflagen 100 km/h Zulassung für Anhänger |
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Steckerbelegung für Anhängerstecker und Steckdosen |
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Sicherheitshinweise bei der Ladungssicherung |
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Lenkzeiten und Ruhezeiten |
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Bußgeldkataloge |
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Mautrechner |
| und natürlich
auch Links zu interessanten Webseiten |
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Unsere Linkempfehlungen |
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adac.de |
Von A
wie Abschleppen bis Z wie Zollberatung - die Leistungen des ADAC
für seine Mitglieder könnten vielfältiger kaum sein. Hilfe
bei Pannen oder Unfällen im In- und Ausland sind uns genauso selbstverständlich
wie eine sachkundige Beratung rund um die Mobilität. |
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bdkep.de |
Die Seiten
des BdKEP
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. |
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bg-verkehr.de |
Berufsgenossenschaft
für Transport und Verkehrswirtschaft |
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bussgeldkataloge.de |
Wenn's
erst einmal geblitzt hat, erfahren Sie hier wie teuer es wird. |
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Die deutschsprachige Produktsuchmaschine |
| elisa24.de |
Kurierdienst Bürobedarf - Versandmaterial, Flyerbags, Aufkleber in Neon Farben, Envelopes,
Dokumententaschen, Lieferscheintaschen, Toner, Tintenpatronen, Frachtbriefe
|
| e-kurier.net |
Die Kurierplattform
mit der partnerschaftlichen
Laderaumbörse für alle Direktkuriere. |
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falk.de |
Stadtpläne,
Routenplaner |
|
hotel.de |
180.000
Hotels weltweit, Geschäft & Privat, Internet-Bestpreise, Kostenlose
Buchung, Bezahlung bei Abreise. |
|
kues.de |
Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher
Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS), hier finden Sie zur Berechnung
Ihrer Zurrmittel einen sehr effektiven Ladungsrechner |
|
mappy.de |
Routenplaner,
Spesenberechnung, nützliche Adressen, Streckeninformationen, Mautberechnung. |
|
PreisRoboter.de - Produkte suchen & Preise
vergleichen! Shopübergreifende Produktsuche und unabhängiger
Preisvergleich. |
|
touristik4you.de |
Personenbeförderung,
Flughafentransfer, Hotels, Flüge, Reisen, Mietwagenservice
im Rhein-Main-Gebiet |
| zoll.de |
Interessante
Informationen rund um den deutschen Zoll, Zollrecht, Vorschriften
und im Formularcenter findet man viele Formularvordrucke als .pdf
Datei. |
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• Auflagen 100 km/h Zulassung
für Anhänger |
| Allgemeine Voraussetzungen (alle Angaben
ohne Gewähr) |
- gilt für Autobahnen und
Kraftfahrstraßen
- für Pkw, Lkw und Reisemobile bis 3,5t zul. Gesamtgewicht (des Zugfahrzeuges)
- für Zugfahrzeuge mit ABS
- die 100 km/h-Zulassung gilt nur für das komplette Gespann, d.h.
ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug ist nicht möglich
- bei ungebremsten Anhängern ist eine Anhängelast bis Faktor x
= 0,3 möglich*
- bei Wohnanhängern ist eine Anhängelast bis Faktor x = 0,8 möglich*
- bei gebremsten Anhängern*
- mit hydraulischen Achsstoßdämpfer ist eine Anhängelast
bis Faktor x = 1,1 möglich
- ohne Achsstoßdämpfer ist eine Anhängelast bis Faktor
x = 0,3 möglich
* bezogen auf das Leergewicht des Zugfahrzeuges
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| speziell für Anhänger: |
- Reifen müssen jünger als
6 Jahre sein
- Reifen müssen min. der Geschwindigkeitskategorie "L" (=
120 km/h) entsprechen
- Reifen dürfen vorher keinen Zuschlag beim Lastindex erhalten (=>
nicht aufgelastet sein)
- gebremste Anhänger müssen mit hydraulischen Achsstoßdämpfern ausgerüstet
sein
- (gebremste Anhänger ohne hydraulische Achsstoßdämpfer Faktor x =
0,3) |
| Besonderheiten: |
- das Gesamtgewicht des Anhängers
muss immer kleiner sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges
(Anhängelast des Zugfahrzeuges beachten!)
- durch die 100 km/h Regelung wird das Gesamtgewicht des Anhängers
in der Regel abgelastet. Dieses neu festgelegte, meist
abgelastete Gesamtgewicht gilt dann auch bei 80 km/h.
- es ist nicht möglich, in den Anhängerschein zwei Gesamtgewichte
einzutragen |
| Abwicklung: |
- das gesamte Gespann muss
beim TÜV oder der DEKRA vorgeführt werden
- Kunde erhält Bestätigung und Bescheinigung
- Kunde muss zur Zulassungsstelle, erhält dort 2 Stk.100 km/h-Plaketten
(eine für die Windschutzscheibe, eine für den Anhänger),
Änderungen werden umgetragen
- Bescheinigung muss immer bei den Kfz-Papieren mitgeführt werden
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| Beispiel für die "100km/h-Zulassung"
(Mercedes Sprinter, mittlerer Radstand, 213 CDi) |
LKW-Leergewicht : 2.038 kg
zul. Gesamtgewicht : 2.800 kg
Anhängelast ungebremst : 750 kg
Anhängelast gebremst : 2.000 kg |
| Anhängelast bei 100 km/h-Zulassung: |
- ungebremst : 2.038 x 0,3
= 611 kg Anhängelast => Verlust von 139 kg Anhängelast
- gebremste Anhänger : 2.038 x 1,1 = 2.242 kg Anhängelast => Ausreichend
für 2.000 kg Anhänger |
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Steckerbelegung für Anhängerstecker und Steckdosen |
| Kabelfarben
im Stecker (nach DIN)
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bei 7-poligem Stecker
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| Blinker links |
1 |
L |
gelb |
| Nebelleuchte |
2 |
54g |
blau |
| Masse |
3 |
31 |
weiß |
| Blinker rechts |
4 |
R |
grün |
| Licht rechts |
5 |
58R |
braun |
| Bremsleuchten |
6 |
54 |
rot |
| Licht links |
7 |
58L |
schwarz |
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bei 13-poligem
Stecker
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| Rückfahrleuchte |
8 |
|
grau |
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Sicherheitshinweise zur Ladungssicherung |
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| - Gewicht der Ladung kontrollieren |
| - Anzahl der geeigneten Gurte berechnen |
| - Mindestens 2 Zurrgurte müssen immer angeschlagen
werden |
| - Spreizwinkel und Belastung von Anschlagart
beachten |
| - Gurte vor scharfen Kanten schützen |
| - Gurte nicht mit Ladung über den Boden ziehen |
| - Gurte periodisch auf Abnützung kontrollieren |
| - Beschädigte Gurte nicht mehr einsetzen
sondern
austauschen |
| - Gurte nicht in Kontakt mit Chemikalien bringen |
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Lenkzeiten und Ruhezeiten |
| Gemäß den Vorschriften der
Europäischen Union (EU) und dem
europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr
beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
gelten folgende Bestimmungen:
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| Kontrollmittel
|
Kontrollgerät
und Schaublätter
|
| Lenkzeitunterbrechung |
Nach spätestens 4 ½ Stunden mindestens 45
Minuten.
Aufteilungsmöglichkeiten in bis zu 3 Abschnitte von jeweils mindestens
15 Minuten. |
| Tägliche Lenkzeit |
Höchstens 9 Stunden.
Erhöhung 2 mal wöchentlich auf 10 Stunden möglich. |
| Tägliche Ruhezeit |
Mindestens 11 Stunden.
Verkürzung 3 mal wöchentlich auf 9 Stunden möglich:
bis zum Ende der folgenden Woche muss entsprechender Ausgleich erfolgen
- oder 12 Stunden bei Aufteilung in 2 oder 3 Abschnitte, davon einer
mindestens 8 Stunden jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden.
bei Doppelbesetzung: 8 Stunden innerhalb von 30 Stunden*. |
| Wöchentliche Ruhezeit |
Mindestens 45 Stunden einschließlich einer
Tagesruhezeit;
Verkürzung möglich auf
- 36 Stunden am Standort oder Heimatort des Fahrers
- 24 Stunden außerhalb dieser Orte |
Lenkzeit zwischen zwei wöchentlichen
Ruhezeiten |
Höchstens 56 Stunden |
Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden
Wochen** |
Höchstens 90 Stunden |
| Mitzuführende Schaublätter |
Für die laufende Woche und den letzten Arbeitstag
der Vorwoche |
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| * |
Auch bei der Zwei-Fahrer-Besatzung dürfen
Ruhezeiten nicht im fahrenden Fahrzeug verbracht werden. Die beiden
Fahrer müssen deshalb die Ruhezeit gleichzeitig nehmen, wobei eine
im Fahrzeug vorhandene Schlafkabine benutzt werden darf. |
| ** |
Ausnahme: Grenzüberschreitender
Personenverkehr: Wöchentliche Ruhezeit ist spätestens nach höchstens
12 Tageslenkzeiten einzulegen. |
| *** |
"Woche" ist der Zeitraum von
Montag 00.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr. |
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| ^ |
Pflichten des
Fahrers:
Der Fahrer muss Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen
er tatsächlich lenkt. Für jeden dieser Tage hat er ab dem Zeitpunkt, an
dem er das Fahrzeug übernimmt, ein Schaublatt zu benutzen. Das Schaublatt
darf grundsätzlich erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen werden,
es sei denn, eine Entnahme ist aus anderen Gründen (z.B.
Fahrerwechsel) zulässig. Es ist personengebunden und bei einem Wechsel des
Fahrzeugs vom Fahrer mitzunehmen. Der Fahrer hat auf dem Schaublatt folgende
Angaben einzutragen:
- bei Beginn der Benutzung des Blattes seinen Namen und Vornamen,
- bei Beginn und bei Ende der Benutzung des Blattes den Zeitpunkt und
den Ort,
- vor der ersten auf dem Blatt verzeichneten Fahrt das amtliche Kennzeichen
des Kraftfahrzeuges,
- vor der ersten und am Ende der letzten auf dem Blatt verzeichneten
Fahrt den Stand des Kilometerzählers,
- im Falle des Fahrzeugwechsels während des Arbeitstags den Stand des
Kilometerzählers des vorherigen Fahrzeugs und des neuen Fahrzeugs,
- gegebenenfalls die Uhrzeit des Fahrzeugwechsels.
Die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes muss vom Fahrer so betätigt
werden, dass die Lenkzeit, die sonstige Arbeitszeit, die Bereitschaftszeit
und die Arbeitszeitunterbrechung getrennt und unterscheidbar unter dem
jeweiligen Symbol aufgezeichnet werden. Neben den vom Kontrollgerät aufgezeichneten
Lenk- und Ruhezeiten sind alle sonstigen Arbeitszeiten, die außerhalb
des Kraftfahrzeuges verrichtet werden, handschriftlich in das Schaublatt
einzutragen. Als "sonstige Arbeitszeit" gilt auch die Zeit,
die der Fahrer für die Anreise benötigt, um ein mit einem Kontrollgerät
ausgestattetes Fahrzeug zu übernehmen, dass sich nicht am Wohnort des
Fahrers oder der Hauptniederlassung des Arbeitgebers befindet. Der Hauptniederlassung
gleichgestellt ist die Zweigniederlassung eines überregional tätigen Unternehmens.
Ferner gilt die Zeit als "sonstige Arbeitszeit", die der Fahrer
vor Übernahme eines mit einem EG-Kontrollgerät
ausgestatteten Fahrzeugs damit verbringt, Fahrzeuge zu lenken, die nicht
mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein müssen.
Er muss die Schaublätter für die laufende Woche sowie das Schaublatt für
den letzten Tag der vorangegangenen Woche, an dem er gefahren ist, mitführen.
Pflichten des Unternehmens:
Das Unternehmen muss seinen Fahrbetrieb so einrichten und die
Arbeit der Fahrer so planen, dass diese die Fahrpersonalvorschriften einhalten
können. Zusätzlich muss das Unternehmen regelmäßig prüfen, ob die gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten worden sind. Bei Zuwiderhandlungen sind die erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen, damit sich solche nicht wiederholen.
Diese Pflichten obliegen dem Unternehmer selbst,
ggf. dem Geschäftsführer und von diesem mit dem Einsatz der Fahrzeuge
(Disposition) beauftragten Personen.
Der Unternehmer hat dem Fahrpersonal eine ausreichende Anzahl passender
Schaublätter auszuhändigen.
Für arbeitsfreie Tage des Fahrers sind diesem durch den Unternehmer unter
Angabe der Gründe Bescheinigungen auszustellen und auszuhändigen.
Das Unternehmen bewahrt die Schaublätter nach der Benutzung mindestens
ein Jahr gut geordnet auf.
Pflichten, die sowohl Fahrer als auch Unternehmer betreffen:
Der Unternehmer und die Fahrer müssen für das ordnungsgemäße Funktionieren
und die richtige Verwendung des Kontrollgerätes sorgen. Dazu gehört auch,
dass die Plomben des Gerätes unversehrt sind.
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| Detaillierte Informationen
finden Sie z.B. auf den Webseiten des Bundesamtes
für Güterverkehr |
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Alle Angaben ohne Gewähr. |
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